Netflix rührt um

Netflix und Account-Sharing. Teilen von Passwörtern: Regeln!

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Account-Sharing bei Netflix: Kann man die Sperre umgehen?

Netflix sieht es nicht gern, wenn Konten geteilt werden. Zusatzmitglieder soll künftig zahlen. Lässt sich diese Sperre aber umgehen?

06/13/2023, 10:18 AM

Seit geraumer Zeit ist es Netflix ein Dorn im Auge, dass Nutzer:innen ihre Konten mit Freund:innen oder Familienmitgliedern teilen, die nicht im selben Haushalt leben. Sie verstoßen damit nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes. Der Anbieter nimmt dadurch auch weniger ein, als man sich im kalifornischen Los Gatos wohl wünschen würde. Nun wurde also das Account-Sharing gesperrt, doch hat es wirklich zu einem finanziellen Triumph geführt? 

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Die Antwort ist relativ eindeutig: JA! Denn erste Daten – erhoben von Antenna – zeigen, dass sich im Zeitraum vom 23. bis zum 28. Mai 2023 durchschnittlich 73.000 neue Abonnent:innen pro Tag angemeldet haben. Im Vergleich zu den beiden Vormonaten entspricht das einem Zuwachs von ganzen 102 Prozent. Netflix verbucht damit auch das schnellste Wachstum seit Beginn der Messung im Jahr 2019 – ein Rekord also! Den Großteil der neuen Abos machen demnach die neu eingeführten Zusatzmitgliedschaften aus.

Was ist das genau?

Zusatzmitgliedschaft zahlen

Seit dem 23. Mai fordert Netflix in E-Mails Abonnentinnen und Abonnenten in Deutschland und Österreich dazu auf, sogenannte Zusatzmitglieder zu registrieren, wenn sie ihr Konto mit anderen außerhalb ihres Haushalts teilen. Das ist jedoch nicht gerade billig, denn pro zusätzlichem Mitglied werden monatlich 4,99 Euro fällig. Wer ein "Premium"-Abo mit zwei Zusatzmitgliedern gebucht hat, zahlt dann insgesamt fast 28 Euro im Monat (Stand: 2. Juni 2023).

Wie stellt Netflix überhaupt fest, dass ein Konto geteilt wird?

Netflix zählt alle Geräte zu einem Haushalt, die Userinnen und User in ihrem Zuhause nutzen und die dort mit dem Internet verbunden sind. Werden weitere Geräte an einem anderen Standort genutzt, fordert der Anbieter womöglich dazu auf, diese zu verifizieren. Netflix möchte damit überprüfen, ob es sich um ein autorisiertes Gerät des zahlenden Kunden handelt. Laut des Streamingdienstes wird ein Mix aus IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten genutzt, um zu prüfen, ob ein Gerät zum Haushalt gehört. GPS-Daten, um den genauen Standort zu ermitteln, erfasst der Dienst demnach nicht.

Kann mich Netflix sperren, wenn ich ein Konto teile?

Wer seinen Zugang ohne extra zu zahlen noch mit anderen außerhalb des Haushalts teilt, muss offenbar nicht befürchten, dass das Hauptkonto gesperrt wird - auch wenn damit gegen die Nutzungsbedingen verstoßen wird. Der Streamingdienst hat dem IT-Portal "golem.de" bestätigt, dass Kundinnen und Kunden, die den Dienst abonniert haben, "keine Kündigung oder irgendeine sonstig geartete Form von Konsequenz" drohen soll.

Wer von einem anderen Haushalt als dem Haupt-Haushalt auf das Konto zugreift, werde aber demnach darüber informiert, dass entweder ein Zusatzmitglied angelegt oder ein eigenes Konto erstellt werden müsse. Netflix habe laut "golem.de" betont, dass niemand "ohne Ankündigung gesperrt" werden soll.

VPN nutzen, um die Sperre zu umgehen?

Das IT-Portal "heise" schreibt, dass es an und für sich möglich sein könnte, die von Netflix vorgegeben Einschränkungen über einen VPN-Tunnel zu umgehen. Somit könne man dem Dienst zumindest auf dem Papier vortäuschen, sich an einem anderen Ort zu befinden - in diesem Fall im Haushalt des Abonnenten. Rein technisch sei dies kein Problem. Es gebe aber auf der Seite von Netflix auch Möglichkeiten, diese Täuschung zu enttarnen. Jedoch müsse sich erst noch zeigen, wie der Streamingdienst genau dagegen vorgehen wird.

Tricksen auf eigene Gefahr

Unklar ist auch, wie hart Netflix durchgreifen könnte, wenn der Dienst feststellt, dass ein Nutzer die Sperre auf diesem Wege austricksen möchte. Eine Sperrung des Accounts wäre zumindest möglich. In den Nutzungsbedingungen weist der Anbieter darauf hin, dass man bei einem Verstoß befugt sei, die Nutzung des Dienstes einzuschränken oder komplett zu kündigen.

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