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Teichtmeister: Zwei Jahre bedingt und bedingte Einweisung

Schuldspruch nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Urteil nicht rechtskräftig. Geständnis und Lebenswandel als mildernd gewertet

09/05/2023, 03:42 PM

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats (Vorsitz: Stefan Apostol). Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.

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Teichtmeister kommt nicht ins Gefängnis

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Er befindet sich seit mittlerweile zwei Jahren in Behandlung.

Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte mit den Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

So kam es zum Strafmaß

Bei der Strafbemessung wertete der Senat den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Als mildernd führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus, hieß es.

Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens - während der grundsätzlichen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen, der sich eingehend mit der Person des Angeklagten auseinandergesetzt und diesen mehrfach untersucht hatte, war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen worden - habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.

Teichtmeister erklärt sich mit Urteil einverstanden

Dass Teichtmeister über "hoch qualifizierte Therapienachweise" verfüge, sei ebenfalls positiv zu berücksichtigen, führte Apostol weiter ins Treffen. Insgesamt würden die strafmildernden Faktoren überwiegen: "Es reicht darum, wenn Sie das verschärfte Setting fortführen."

Der Richter mahnte die Einhaltung aller Vorgaben ein: "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen." Abschließend unterstrich Apostol, dass das Gericht rechtlichen Prinzipien "und nicht dem Ruf der Straße" zu folgen habe.

Teichtmeister war mit dem Urteil und sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Der Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Er sei "zufrieden" damit, sagte er der APA in einer ersten Stellungnahme nach dem Prozess. Verteidiger Rudolf Mayer betonte gegenüber Medienschaffenden, sein Mandant habe nun einen Weg vor sich, der "von Disziplin und harter Arbeit an sich selbst" geprägt sei.

Urteil nicht rechtskräftig

Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist. Sie hatte in ihrem Schlusswort bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren eine "empfindliche Strafe" verlangt. Teichtmeister sei "kein typischer Kindesmissbrauch-Konsument, der Daten sammelt und aufbewahrt". Es sei "zu befürchten, dass seine Gewaltfantasien nicht nur Fantasien bleiben. Es ist wie bei Drogen. Man will immer mehr", meinte Kalmar.

Die Staatsanwältin warf dem Ex-Burgschauspieler vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern - darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten - abgespeichert zu haben. Ursprünglich war Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden.

Richter Apostol ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister geht aus dem Gerichtssaal. 

Teichtmeister habe "Gewaltfantasien"

Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese "mit pädo-sexuellen Texten" versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe "so etwas" in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister "Gewaltfantasien", die Ausdruck einer "sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt" sei.

Teichtmeister gab - vom Richter damit konfrontiert - zu, diese Texte seien "schrecklich", es handle sich um "verdichtete Grauslichkeiten". In seinem Schlusswort meinte er: "Es ist für mich sehr erschreckend zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und zutiefst, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei allen Menschen, die sich von mir verletzt fühlen, die verletzt sind und die sich verraten fühlen."

Psychiatrische Einschätzung von Teichtmeister

Der psychiatrische Sachverständig Peter Hofmann betonte bei der Erörterung seines Gutachtens, Teichtmeister habe sich "eindeutig in Richtung einer schwer wiegenden und nachhaltigen psychischen Störung" entwickelt und einen "enormen logistischen Aufwand" betrieben, um das Horten von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Kindern "zu bewerkstelligen".

Die Grundlagen für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug als zurechnungsfähiger, gefährlicher Straftäter im Sinne des § 21 Absatz 2 StGB lägen vor, sagte Hofmann: "Er kommt aus der Höhe der Gesellschaft. Jetzt ist völlig unklar, wie es beruflich weitergeht." Diese Faktoren seien "risikobehaftet".

Die Wahrscheinlichkeit, dass Teichtmeister selbst als Missbrauchstäter je in Erscheinung treten wird, sei aber schwer zu beziffern, meinte der Psychiater. Hofmann verwies auf eine Statistik, derzufolge diese Wahrscheinlichkeit bei Konsumenten von Kindesmissbrauchsdelikten "irgendwo bei vier Prozent" liege.

Teichtmeister zeigte sich geständig

Teichtmeister habe "aufgrund der bisherigen Entwicklung" die "ernsthafte Chance, auf einen vernünftigen, einen anderen Weg zu kommen", betonte der Sachverständige. Hofmann verwies in diesem Zusammenhang auf die Psychotherapie sowie die Drogenentzugstherapie, die der Künstler seit zwei Jahren bei "hoch qualifizierten Experten" absolviere.

Der Angeklagte hatte in seiner ausführlichen Beschuldigteneinvernahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte er. "Das Problem" - das Beschaffen des verbotenen Materials - sei seit 2008 "virulent geworden und vollkommen eskaliert".

Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt". Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen vom verbotenem Material - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".

Wurde Teichtmeister als Kind selbst Opfer von Gewalt?

Teichtmeister deutete in seiner Einvernahme mehrfach an, selbst in seiner Kindheit bzw. Jugend Gewalt erfahren zu haben. Das damit einhergehende Ohnmachtsgefühl habe er mit dem Konsum der Missbrauchsdarstellungen kompensiert, das sei auch mit ein Grund, weshalb er tausende Dateien verändert und mit Texten mit Gewaltfantasien versehen habe.

In den Jahren 2020 und 2021 habe er deshalb besonders viele Dateien abgespeichert, weil er "beruflich nicht gefragt" gewesen sei: "Ich war in dieser Zeit nicht gebraucht und gewollt." Er habe damals auch drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert, und das über Monate hinweg: "Ich war nie nüchtern."

"Wo sehen Sie sich in einem, in fünf Jahren?", wollte Richter Apostol vom Angeklagten wissen. "In einer verfestigten Therapie und in einem aufrechten Arbeitsverhältnis", erwiderte der 43-Jährige, wobei er darauf verwies, eine Jobzusage zu haben.

"Ich hänge nicht der Vorstellung an, dass ich auf die Bühne zurückkehre", meinte Teichtmeister. Er sei ja nicht nur Schauspieler, sondern auch ausgebildeter Kultur-Manager und wolle allenfalls auch "abseits des Rampenlichts" arbeiten, da ihm eine Tagesstruktur wichtig sei: "Ich bin bereit, jede Arbeit anzunehmen. Ich möchte selbst arbeiten und dem Staat nicht auf der Tasche liegen."

Großes mediales und öffentliches Interesse an Causa Teichtmeister

Am Rande kam Teichtmeister auch auf das enorme mediale und öffentliche Interesse zu sprechen, die sein Fall hervorgerufen hatte: "Ich habe nicht damit gerechnet, dass an meiner Person so ein Interesse besteht. Dass es solche Ausmaße annimmt, habe ich nicht erwartet."

Der Große Schwurgerichtssaal war während der rund dreistündigen Verhandlung bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Das Publikum im Saal verhielt sich erstaunlich ruhig, es kam zu keinerlei Störversuchen.

Der Eingang zum Gerichtsgebäude und auch zum Saal wurde von einem Großaufgebot der Polizei überwacht. Einige Manifestantinnen und Manifestanten hatten schon um 8.30 Uhr vor dem Landesgericht für den Kinderschutz demonstriert. Personen mit Transparenten wurden nicht ins Gebäude gelassen, was zu Unmutsäußerungen führte. Es wurde auch ein Galgen mitgeführt, auf dem "Teichtmeister" geschrieben stand.

Personenschützer & Demos am Wiener Landesgericht

Bezüglich der Demo wurde seitens der Anwälte Manfred Arbacher-Stöger und Elisabeth Thaler bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Diese soll klären, ob Handlungen von Demonstranten von strafrechtlicher Relevanz waren.

In der Anzeige wurde der Tatverdacht der Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen und das Gutheißen mit Strafe bedrohter Handlungen angeführt. Neben dem Galgen seien gewaltverherrlichende Symbole verwendet worden, was jedenfalls einer Aufforderung zur körperlichen Gewalt und einem Aufstacheln zu Hass gegen Teichtmeister gleichkomme, wurde in der Anzeige festgehalten.

Florian Teichtmeister kam zwei Stunden vor Prozessbeginn zum Gericht. Er entging damit allfälligen Konfrontationen. Teichtmeister wurde von seinem Anwalt Rudolf Mayer und Personenschützern begleitet, die Mayer dem Vernehmen nach aus seinem Boxverein rekrutiert hatte.

Weitere anwaltliche Unterstützung erhielt der Schauspieler von Philipp Wolm. Er verließ auch nach der Verhandlung das Gerichtsgebäude das Landesgericht unter Umgehung der vor dem Haupteingang wartenden Fotografinnen und Fotografen.

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